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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388903 | ||
Datum | 28.02.2007 22:53 MSG-Nr: [ 388903 ] | 21378 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Hört sich für mich ein wenig theoretisch an. Dann nimm einfach einen anderen Fall, für den diese "SoSi-im-Koffer-Lösungen" sinnvoll wären. Man könnte damit im KatFall/ der Großschadenslage zivile (Spezial)Fahrzeuge mit SoSi ausrüsten. Egal ob es das WLF des städtischen Baubetriebs ist, eine zivile Hubarbeitsbühne, einen zivilen LKW, einen zivilen Autokran, einen zivilen (Klein)Bus,... Wenn Du dann noch eine "4m-FuG-im-Koffer-Lösung" daneben stellst wäre das eine optimale Geschichte um dem nahe zu kommen, was in den STAN des ZS früher als "wird beordert" stand. Ich könnte dieser Lösung einiges abgewinnen. Ach ja. Dieses Umwidmungsspiel ziviler Fahrzeuge hatte auf die BW im angebot. Früher als wir noch einen Feind hatten. Da waren Kennzeichnungssätze und Krankentragenhalterungssätze sowie SanMat eingelagert, mit denen im V-Fall zivile Linienbusse zu G-KrKw umgebaut worden wären (die Vorrüstung für die Verwendung als G-KrKw hatte früher fast jeder Linienbus, es hätten nur noch die Kennzeichnungssätze mit dem roten Kreuz auf weißem Grund sowie das Material für innen rein aus dem Keller geholt und montiert werden müssen). Und das selbe Spiel gab es auch für die Personenwaggons der DB. Die guten alten mit den roten Kunstlederbezügen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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