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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 388935 | ||
Datum | 01.03.2007 10:25 MSG-Nr: [ 388935 ] | 21361 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Marc Dickey Ersteinmal Zustimmung. Mir geht da aber gerade was durch den Kopf.... Da gibt es einige Beispiele, die ich nicht verstehe. Habe letztens einen interessanten Bericht über eine Gruppe Studenten/wiss. Mitarbeiter der TU Dresden gesehen, die im Auftrag der Automobilindustrie Verkehrsunfallforschung zur Verbesserung von Sicherheitssystemen usw. betreiben. Die haben abgesehen von schönen roten "Uniformen", mit denen sie ungeschickterweise wie Sanis aussehen auch schöne rote Autos mit Sondersignalanlagen (blau), die sie auch fleißig benutzen, damit sie schnell zum Unfallort fahren und Daten sammeln können. Dringend geboten lass ich mir ja ganz evtl. noch gefallen, aber was daran ein Fahrzeug im Sinne des § 35 StVO geschweige denn hoheitlich sein soll, erschliesst sich mir bis heute nicht. Das wird erst interessant, wenn es da mal zum Unfall kommt :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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