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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 389045 | ||
Datum | 01.03.2007 19:51 MSG-Nr: [ 389045 ] | 21392 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Dringend geboten lass ich mir ja ganz evtl. noch gefallen, aber was daran ein Fahrzeug im Sinne des § 35 StVO geschweige denn hoheitlich sein soll, erschliesst sich mir bis heute nicht. Das wird erst interessant, wenn es da mal zum Unfall kommt :-) Ist das selbe wie beim Notfallmanager der DB AG, beim Stadtwerke-Entstörungsdienst für Abwasser, beim Feuerwehrpressesprecher,... m.W. gibt es eine Rechtsprechung die dahin zielt, daß wer SoSi nach §38 Abs. 1 StVO einsetzt wohl auch Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO zugesprochen bekommt, auch wenn er nicht zum Kreis der im 35er genannten Gruppierungen gehört. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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