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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tauglichkeitsuntersuchung | 3 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 389218 | ||
Datum | 02.03.2007 19:13 MSG-Nr: [ 389218 ] | 5919 x gelesen | ||
Hallo! Wieder einmal habe ich eine kleine Frage an die Rheinland-Pfälzer hier im Forum. Nach §12 Abs. 4 LBKG dürfen ja nur Personen in der freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst verrichten wenn sie dafür körperlich und geistig geeignet sind. Kann mir mal jemand die Grundlagen einer solchen Untersuchung bzw. den Inhalt einer solchen Untersuchung mitteilen? Evtl. auch Quellen nennen? Ich habe da bis jetzt nichts richtiges gefunden. Es kann ja wohl nicht nur die G26/II bzw. G26/III sein, oder? Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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