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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 389371 | ||
Datum | 04.03.2007 10:50 MSG-Nr: [ 389371 ] | 17542 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Nun ist es aber so, dass die Polizei seit einigen Monaten (und jetzt vermutlich erst Recht) darauf besteht, dass die Feuerwehr zur Einsatzstelle kommt. Genau das ist ja die Frechheit, die von der Polizei und jetzt leider auch noch von Gerichten ausgeht. Das wäre für mich die Gelegenheit der Polizei mal ein Gespräch zu führen. Dabei kann man mal die Option "Absperren" als Beseitigung des drohenden Unglücksfalls darstellen. ;-) Gruß Sven | ||||
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