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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaOrdnungswidrigkeit: keine adäquate PSA (?)49 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern390044
Datum07.03.2007 19:33      MSG-Nr: [ 390044 ]20586 x gelesen

Hi,

ich bitte mal folgenden Gedankengang zu überprüfen:

Angenommen, eine Gemeinde weigert sich, Überhosen(setze jede andere PSA) zu beschaffen, die Gründe interessieren erstmal nicht.

So, nach § 32. UVV Feuerwehren handelt ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen
des §3 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 bis 4, 6 bis 12 zuwiderhandelt.

Im § 12 ist ja bekannter Maßen die zur Verfügung zu stellende Schutzkleidung aufgeführt.

Insofern handelt ein Unternehmer (Bürgermeister in Vertretung der Gemeinde bzw. der Kdt. in Vertretung des Unternehmers) ordnungswidrig, wenn er nötige PSA nicht beschafft.

Stimmts?


mkG
Adrian Ridder

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