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Rubrik | Taktik | zurück | |||
Thema | Kennzeichnung von Wärmebildkameratrupp | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390278 | |||
Datum | 08.03.2007 22:27 MSG-Nr: [ 390278 ] | 7949 x gelesen | |||
Dann mußt du aber auch das dazugehörige Fahrzeug von außen deutlich kennzeichnen und dessen Maschi auch, damit Heinblöd auch weiß von welchen Auto er die Ersatzakkus holen muß. Stimmt! Aber muß denn der Akkuholer nicht auch gekennzeichnet sein? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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