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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen in Thüringen | 5 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 390524 | ||
Datum | 10.03.2007 16:26 MSG-Nr: [ 390524 ] | 5972 x gelesen | ||
Folgendes Problem: wir sind bei der Überarbeitung unserer Kostensatzung. Lt. Aussagen der Kommunalaufsicht in unserem Landkreis können wir nur Personalkosten für Kameraden verlangen, welche auch eine Aufwandsentschädigung bekommen, somit ist nur die Abrechnung der Wehrführungen/des Ortsbrandmeisters möglich. Ich habe mich nun mal in den Kostensatzungen anderer thüringer Feuerwehren belesen. Dort wird auch die Mannschaft nach festen Personalkostensätzen zum Ansatz gebracht, nur in unserem Kreis geht dies nicht? Um das Problem in den Griff zu bekommen, tragen wir uns mit dem Gedanken eine Entschädigungsatzung zu erarbeiten, welche jedem zum Einsatz gekommenen Fw. Kam. einen sich am entstehenden Aufwand orientierenden Betrag auszuzahlen. (nur bei kostenpfl. Einsätzen) Damit müssten sich die Kosten an den Kostenschuldner durchreichen lassen. Fragen: Gibt es andere Thüringer Feuerwehren/Gemeinden welche ähnliche Probleme haben? Gibt es in Thüringen Feuerwehren welche allen zum Einsatz gekommenen Kameraden eine Aufwandsentschädigung zahlt? mkg thomas | ||||
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