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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaGute Quote41 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen391044
Datum13.03.2007 13:48      MSG-Nr: [ 391044 ]17713 x gelesen

Im NBrandSchG finden im § 11 "Mitlgieder der Freiwilligen Feuerwehren" fördernde Mitglieder keine Erwähnung. Allerdings wird im Kommentar und in der Mustersatzung darauf eingegangen.

Kann mir eigentlich mal einer erklären wozu eine Feuerwehr fördernde Mitglieder braucht? Das Ordnungsamt und der Stadtbauhof haben auch keine fördernden Mitglieder.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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