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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements4 Beiträge
AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen392622
Datum23.03.2007 11:36      MSG-Nr: [ 392622 ]5182 x gelesen

Hallo!

Vor einiger Zeit ging ja mal das Gerücht rum, dass freiwillig Tätige günstiger besteuert werden sollen. Jetzt scheint wohl ein Gesetzentwurf fertig zu sein, in dem man die freiwillige Tätigkeit der HiOrgs schlichtweg vergessen hat...

Wörtlich heißt es in dem Link Gesetzentwurf auf Seite 5:

?2c . S t e u e r ermäß i g u n g b e i fre i wi l l i g e n
u n e n t g el t l i c h e n e hre n a m t l i c h e n Tä ti g kei te n z u r
F ö r d eru n g mi l d t ä t i g e r Z wec ke

§ 34h


Für Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem
durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder
im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer
unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig
unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung), ermäßigt sich die tarifliche
Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, insgesamt um
300 Euro. Werden Ehegatten nach den §§ 26, 26b zusammen veranlagt, wird die
Steuerermäßigung jedem der Ehegatten gewährt, wenn beide Ehegatten eine
Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 ausgeübt haben.?


Haben die uns schlichtweg vergessen oder sind die HiOrgs in Deutschland nichts mehr wert?

Mit kopfschüttelden Grüßen
Gerrit

Quelle: Bundesfinanzministerium


www.feuerwehr-buxtehude.de


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