Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Klasse 3/Entzündbare flüssige Stoffe | 2 Beiträge |
Autor | Rolf8 D.8, Korschenbroich / NRW | 392750 |
Datum | 24.03.2007 10:57 MSG-Nr: [ 392750 ] | 6268 x gelesen |
VERALTET: Gefahrengutverordnung "Strasse". NEU seit 09/2003: GGVSE
Hallo Kameraden,
es geht um die Einteilung der entzündbaren, flüssigen Stoffe nach GGVS, ADR, BetrSichV und GefStoffV anhand ihres Flammpunktes.
Nach ADR werden 23 und 61 °C und nach den anderen Vorschriften 21 und 55 °C angegeben.
Habe ich also die Gefahrnr. 30 oder 33, von welchen Flammpunkten muß ich ausgehen??
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