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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache?18 Beiträge
AutorHein8z G8., Kaarst / NW393980
Datum30.03.2007 16:30      MSG-Nr: [ 393980 ]9397 x gelesen

Betrifft:
Zeitungs Artikel der NGZ vom 06.03.2007 ?Sicher zur Schule? für den Rhein Kreis Neuss .
Hier: Gegenüberstellung ?Sicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache??

bitte gestattet mir einige Bemerkungen für eine Gegenüberstellung von Verkehrshelfern und Feuerwehrhelfern.
Als ehemaliger Freiwilliger Feuerwehrmann, finde ich, dass diese Sichtweise allen sicherheitsbewussten Bürgern von Wichtigkeit sein muss. Beide Helferarten sind für die Allgemeinheit sehr wichtig, weil sie Sicherheit und Sicherheitsgefühl uns als Bürgern geben. Darum finde ich es gut, wenn auch in diesem Forum, das auch einmal thematisiert wird.


Sicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache?

Die ehrenamtlichen Verkehrshelfer sorgen seit 50 Jahren dafür, dass unsere Kinder sicher zur Schule und auch wieder sicher nach Hause kommen. Diese Verkehrshelfer kann jeder Verkehrsteilnehmer im täglichen Straßenbild sehen, erkennen und sich darauf einrichten. Hier sind sehr viele Maßnehmen getätigt worden, die die Schulzone und die Verkehrshelfer mit ausreichender Ausrüstung sichert. Auch entsprechende Beschilderungen sind vorhanden.
Bitte lassen Sie mich jetzt - in diesem Zusammenhang auch eine andere ehrenamtliche Tätigkeit nennen, die für unser aller(!) Sicherheit sorgen, nämlich die Freiwilligen Feuerwehrleute in unserem Rhein Kreis Neuss. In diesem Zusammenhang muss dann ein Straßenbild beschrieben werden, dass der Verkehrsteilnehmer ? nicht erkennt und wahrnimmt, wie im Gegensatz zu den vielen Verkehrshelfern.
Hierzu passt auch eine Anmerkung des Innenministers Wulf von NW: ?Oft sieht man sie (die Freiwilligen) nicht und sind trotzdem da! Wie schaffen die das??? Diese Aussage des Innenministers konnten die Gäste, anlässlich der Einweihung der Feuerwache Kaarst 2006 wahrnehmen.
Vor mehr als 100 Jahren wurden viele Freiwillige Feuerwehren gegründet. Auch das Verkehrsaufkommen hat sich für die Freiwilligen erheblich geändert. ?Die Maßnahmen für die Feuerwehrhelfer auf dem Weg zur Feuerwache sind auf dem Stand wie vor 100 Jahren?.
Die Bezeichnung der Freiwilligen wurde in der Straßenverkehrsordnung nicht durch Feuerwehrhelfer ersetzt. Gemeint ist, die STVO kennt keine Freiwillige Feuerwehr. Auch wurden die Freiwilligen nicht durch eine Berufsfeuerwehr ersetzt, dann wäre keine Thematisierung notwendig. Und dennoch helfen sie immer noch. Auch sind die Ziele wie vor 100 Jahren die gleichen, nämlich das sie ?retten, bergen, löschen und helfen?.

Wie sieht also deren Weg zur einer Feuerwehrwache aus?

1. ?Oft sieht man sie (die Freiwilligen) nicht und sind trotzdem da! Wie schaffen die das??? Innenministers Wulf NW, bei Einweihung der Feuerwache Kaarst 2006 .
2. Der Einsatzweg der Feuerwehrhelfer ist nicht so gesichert wie der Schulweg.
3. Der Verkehrshelfer ist in der Straßenverkehrsordnung verankert und der Feuerwehrhelfer nicht.
4. Der Weg bis zur Feuerwehrwache ist eine regelmäßige Feuerwehrbewegungszone, die von den Städten und Kommunen nicht zu sichern ist.
5. In dieser Zone bewegen sich die Feuerwehrhelfer mit ihren privat PKW?s, 2 ? bis 3 stellig mal im Jahr mit einer zügigen Geschwindigkeit.
6. Eine ?Rettung im Notfall? und die Notwendige Ausrückzeit für die Feuerwehr erzeugt eine zügige gefahrene Geschwindigkeit, mit der Folge, dass die Polizei diese Feuerwehrhelfer anhält.
7. Es gibt Feuerwehrbewegungszonen, die vor bestimmten Gebäuden vorgeschrieben sind, obwohl sie vielleicht dann 1- oder 3 mal, in 1 oder 10 Jahren bei einem Notfall benutzt werden müssen. Vielleicht auch nie. Gott sei Dank! ( vorbeugender Brandschutz)
8. Selbst in der Nacht (z. B. 2 Uhr) werden diese Feuerwehrhelfer wegen ihrer zügigen Geschwindigkeit von der Polizei angehalten, weil das dann für die anderen Verkehrsteilnehmer zu unsicher sei.
9. Eine moderne Kommunikation und Sicherheitskennzeichnung gegenüber der Polizei und den anderen Verkehrsteilnehmern fehlt.

Ich finde, dass diese Gegenüberstellung und Sichtweise einmal aufgezeigt werden musste. Auch muss die Frage gestellt werden: Muss es nicht ein gemeinsames Ziel sein, die Zusammenarbeit nicht nur an den Einsatzstellen der Feuerwehr und der Polizei zu optimieren, sondern auch den ?Weg zur Feuerwache????
Verkehrshelfer und Feuerwehrhelfer sind ehrenamtliche Helfer. Beide haben ein Grundrecht auf körperlicher Unversehrheit. Bei den Verkehrshelfern kann ich die Wahrung der Rechte erkennen und bei den Feuerwehrhelfern ? nicht. Und der Berufsfeuerwehrmann? Der hat dieses Problem nicht.
null



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