| Geschrieben von Andreas Bräutigam
 - Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG 
 Ach ja, sinnvollerweise sollte der Leiter der FW den Feuerwehranwärter unmittelbar nach der Einkleidung, spätestens aber nach Aushändigen des ersten FmE nach förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz  verpflichten. Vorgeschrieben ist dies zumindest in Hessen zwar erst vor der Teilnahme am Sprechfunklehrgang, aber wenn man wie oben beschrieben verfährt ist Dein Einwand schon überholt.
 
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