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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katzenrettung nicht erlaubt / Reinigen der Rathaus-Dachrinne angeordne | 35 Beiträge | ||
Autor | Jens8 M.8, Enger / NRW | 397102 | ||
Datum | 13.04.2007 11:46 MSG-Nr: [ 397102 ] | 12502 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Angenommen, die Kommune lässt eine solche Reinigung durch den eigenen Bauhof ausführen, die Bauhofmitarbeiter nutzen hierfür die Drehleiter der Feuerwehr (mancherorts teilen sich Bauhof und Feuerwehr ja auch die Hubrettungsgeräte und besetzen diese im Arbeitseinsatz mit entsprechend ausgebildeten Arbeitern). Wie ist das rechtlich zu bewerten? Was echt? Sowas gibt es? *kopf schüttel* Sowas gäbe und gibt es bei uns gott sei dank nicht. Gruß JM | ||||
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