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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 397121 | ||
Datum | 13.04.2007 13:03 MSG-Nr: [ 397121 ] | 22330 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, mich würde einmal Eure Meinung bezügl. folgender Problematik interessieren, da jetzt diese Zeit bald wieder kommt. Die Freiwillige Feuerwehr als Verein stellt ja in ein paar Wochen wieder einen Maibaum auf. Beim Abholen dieses Teils aus dem Wald haben wir den Fahrzeugtross immer vorneweg und hinterher mit blauem Blinklicht (selbstverständlich ohne Einsatzhorn) abgesichert. Nun behauptet aber ein Fahrschullehrer, das sei rechtlich nicht zulässig. Wie seht ihr das? Ich gehe immer davon aus: Lieber einmal zuviel warnen als einmal zu wenig. Und in der StVO steht ja auch ausdrücklich nicht, dass man das Blaulicht nicht zu diesem Zweck verwenden darf, oder liegen ich da falsch? Bin schon mal gespannt auf Eure Antworten. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | ||||
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