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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 397137 | ||
Datum | 13.04.2007 13:29 MSG-Nr: [ 397137 ] | 19892 x gelesen | ||
Geschrieben von Lothar Linkner Ich sehe da kein Problem auf nem land bzw in dörfern ist das halt so !! Die Frage Lautet : Ist das so zulässig ... In Bayern (hab ich gelernt) gibt es die Feuerwehr im organisatorischen Sinne durch die Gemeinde und den Verein Feuerwehr der für das kulturelle Zuständig ist und das Personal stellt .. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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