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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 397155 | ||
Datum | 13.04.2007 13:45 MSG-Nr: [ 397155 ] | 19980 x gelesen | ||
Hallo Marco, wenn eine Begleitung mit "Blaulicht" als notwendig angesehen wird, liegt doch auch ein Grund dafür vor? Überlänge, Überbreite, unzureichende Sicherung? Unzureichendes Transportfahrzeug? Da liegt der Hase im Pfeffer! Wenn alle Vorschriften der STVO eingehalten werden, braucht es keine Begleitung! Wenn der Transport irgendwie nicht STVO-konform ist, bedarf es einer Genehmigung des Transportes, nicht der Begleitung. Und nicht durch den Bürgermeister. Die Frage ist also nicht: Blaulicht erlaubt sondern Warum überhaupt begleiten??? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | ||||
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