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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü397243
Datum13.04.2007 17:44      MSG-Nr: [ 397243 ]19816 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Peter BernhardtBlaulicht zeigt meiner Meinung nach an das ich Sonderrechte warnehmen will.

Das mag ja sein, das dies Deine Meinung ist.... In der StVo steht aber eben:
§35
2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Gruss Andi



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