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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldepflicht bei HIV / Hepatitis & Co? | 44 Beiträge | ||
Autor | Ekke8har8d G8., Mühldorf a. Inn / Bayern | 397709 | ||
Datum | 16.04.2007 12:39 MSG-Nr: [ 397709 ] | 16564 x gelesen | ||
Hallo! Müssen sich Feuerwehrangehörige nach Bekanntwerden einer ansteckenden Erkrankung, wie etwa HIV, Hepatitis usw. beim Wehrführer oder an anderer Stelle melden - besteht also Meldepflicht? Ich meine jetzt nicht nur Neuaufnahmen, sondern auch bei Fällen, in denen Kameraden bereits seit Jahren Mitglied in der FF sind. Und vielleicht auch interessant: Wie würdet ihr das handhaben? Rausschmeißen oder dabei behalten? Gibt z. B. auch viele Pflegekräfte und Ärzte, die trotzdem im Beruf weiterarbeiten. Wie soll sich die Führung verhalten? Allgemeine Bekanntgabe oder nicht...? Bestimmt schwierige Situation. Ekkehard Giesecke Feuerwehr Stadt Mühldorf a. Inn http://www.feuerwehr-muehldorf.de | ||||
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