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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErnennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung45 Beiträge
AutorThom8as 8F., Wallhalben / Rheinland-Pfalz398967
Datum22.04.2007 18:23      MSG-Nr: [ 398967 ]11265 x gelesen

Beauftragter des Bürgermeisters ist der Wehrleiter.
Ansonsten der Ersteintreffende (örtlich Zuständige) Einheitsführer. Wenn Einheiten größer werden, dann entsprechend ausgebildetes Personal (ZF, VF) oder entsprechend dann der Beauftragte (Wehrleiter)



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