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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschilderung von Hydranten defekt - Wer zuständig ? Wer zahlt ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Marc8 B.8, Aach / RLP | 399437 | ||
Datum | 25.04.2007 04:19 MSG-Nr: [ 399437 ] | 14786 x gelesen | ||
Hallo Leute ! Ich suche nach den rechtlichen Grundlagen zur Beschilderung von Hydranten. Vielleicht kann mir jemand bei folgendem, speziellen Problem helfen: Wir haben in unserer Verbandsgemeinde (in Rheinland-Pfalz) das Problem, daß an zahlreichen Hydranten in unseren Orten entweder die Beschilderung defekt ist (Vandalismus), daß Hydrantenschilder komplett fehlen (z.B. durch Baumaßnahmen oder Diebstahl), oder die Schilder nicht stimmen. Die Hydrantenwartung vor dem Winterhalbjahr, sowie die Kontrolle der Hydranten wird durch die Feuerwehren durchgeführt. Wer ist für das Abstellen der Mängel (hier Beschilderung) zuständig ? Wer muß für die Kosten für neue Schilder aufkommen ? Die Erstausstattung mit Hinweisschildern erfolgt durch das Wasserwerk oder die beauftragten Baufirmen bei der Erschließung von Neubaugebieten. Unsere Verbandsgemeindeverwaltung ist der Meinung, daß die Beschilderung und die damit anfallenden Kosten aus dem Feuerwehr-Etat bezahlt werden müssen. Ich denke, das stimmt so nicht. Ich glaube es ist sicherlich irgendwo schriftlich/gesetzlich geregelt, wer zuständig ist und wer die Kosten zu tragen hat. Gibt es keine DIN oder ein VDGW-Merkblatt, daß vorschreibt, wie ein Hydrant (inkl Schild) sein muß ??? Wasser- und Abwasserwerk werden bei uns als Zweckverband "Verbandsgemeindewerke" betrieben. Es handelt sich nicht um einen Eigenbetrieb der Gemeinde | ||||
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