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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Persönlichkeitsrecht beim Veröffentlichen von Einsatzbildern | 6 Beiträge | ||
Autor | Marc8 B.8, Mannheim / Baden-Württemberg | 400841 | ||
Datum | 02.05.2007 16:52 MSG-Nr: [ 400841 ] | 6615 x gelesen | ||
Hallo zusammen, mich beschäftigt die Frage, wie der rechtliche Hintergrund aussieht, wenn unsere Feuerwehr auf ihrer Internetseite Einsatzberichte mit Bildern veröffentlichen möchte. Müssen dabei Gesichter der Personen auf dem Foto unkenntlich gemacht werden, muss gar eine Erlaubnis der Person eingeholt werden, oder kann ein Foto solange ganz normal veröffentlicht werden, solange keiner dagegen widerspricht? Wer kennt sich damit aus, oder kann mich auf die ensprechenden Gesetzestexte verweisen? Grüße aus Mannheim Marc | ||||
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