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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaPersönlichkeitsrecht beim Veröffentlichen von Einsatzbildern6 Beiträge
AutorMarc8 B.8, Mannheim / Baden-Württemberg400841
Datum02.05.2007 16:52      MSG-Nr: [ 400841 ]6596 x gelesen

Hallo zusammen,

mich beschäftigt die Frage, wie der rechtliche Hintergrund aussieht, wenn unsere Feuerwehr auf ihrer Internetseite Einsatzberichte mit Bildern veröffentlichen möchte.

Müssen dabei Gesichter der Personen auf dem Foto unkenntlich gemacht werden, muss gar eine Erlaubnis der Person eingeholt werden, oder kann ein Foto solange ganz normal veröffentlicht werden, solange keiner dagegen widerspricht?

Wer kennt sich damit aus, oder kann mich auf die ensprechenden Gesetzestexte verweisen?

Grüße aus Mannheim
Marc



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