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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSicherheitsabstand Brandbekämpfung in elekrischen Anlagen30 Beiträge
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern401723
Datum06.05.2007 15:52      MSG-Nr: [ 401723 ]14526 x gelesen

Hi @ all,

welche Mindestabstände in Metern zwischen Löschmittelaustrittsöffnung - unter Spannung stehendem Anlagenteil gelten für B-Rohre (Unterscheidung Vollstrahl-Sprühstrahl) und Wasserwerfer (gibt es evtl. eine Faustregel für Abhängigkeit Wassermenge - Stromstärke?) bei der Brandbekämpfung in Anlagen mit:
- Niederspannung bis 1000V
- Hochspannung bis 30kV, 110kV, 220kV, 380kV

In meinen Unterlagen habe ich dazu leider nichts gefunden (nur über Feuerlöscher, Schaumrohre und C-Strahlrohre).

Ist eine Unterteilung der Hochspannung in der Ausbildung der FF (in obig genannte Kategorien) sinnvoll oder sollte ich es weglassen?

Danke im Voraus für eure Bemühungen,

mkg

Markus



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