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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil zur Haftung von Forenbetreibern2 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz401743
Datum06.05.2007 18:09      MSG-Nr: [ 401743 ]5426 x gelesen

"Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber" - Artikel auf heise.de


"Für die Störereigenschaft [...] komme es nicht darauf an, ob es sich dabei um eigene oder fremde Informationen handele oder ob der Anbieter davon Kenntnis habe. Ausreichend sei bereits, dass der Betreiber für deren Verbreitung seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stelle."

Ich lasse das jetzt mal unkommentiert und bin gespannt wie die Rechtsexperten hier die auswirkungen dieses Verfahrens sehen.

Schönen Gruß
Andreas



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