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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ... | 9 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401877 | ||
Datum | 07.05.2007 13:47 MSG-Nr: [ 401877 ] | 7478 x gelesen | ||
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Hallo, ich bin kein Spezialist in Sachen Transport und Versand und mein Fachlehrgang ist schon länger her, daher stelle ich das mal als Frage ins Forum, weil es mich doch interessiert: Geschrieben von Philipp Merkle in VU eines DHL/UPS/whatever/-Transporter der sowas an Bord hat ist bei unbeschädigter Verpackung ist nicht weiter gefährlich. Wenn das Ding aufgebröselt und im ganzen Fahrzeug verteilt ist, dann schauts schon anders aus. wäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer. Ist das auch bei Stoffen, die unter die Klasse 7 fallen, generell denkbar? Darf beispielsweise ein weiß-1-Versandstück in einem ganz normalen, außen nicht gekennzeichneten Paketlaster transportiert werden? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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