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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Sonderrechte mal anders | 58 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 D.8, Teuschnitz / | 401909 | ||
Datum | 07.05.2007 18:09 MSG-Nr: [ 401909 ] | 19241 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Middeke Was mnachen wir uns eigentlich für einen Kopf? Eine Ministerin kann und darf auch alles ohne Folgen. Ich persönlich finde das jedenfalls eine grosse Sauerei. Ist nicht jeder vor dem Gesetz gleich ?! Der kleine Arbeiter muss bluten und großen lässt man ziehen. Was wäre gewesen, wenn dieses Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht hätte und Unschuldige dabei verletzt oder getötet worden wären ? Nach meinem Stand, ist die StVo für alle gültig. Ausnahmen sind Fahrzeuge die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geschaffen sind - war dies in diesem Fall eines ? Sonderrechte im Privaten PKW gelten für Mitglieder einer Hilfseinrichtung wie z.B. FFW, THW. Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten. Gebe hier meine persönliche Meinung ab. Grüße aus dem Frankenwald - Jörg D. | ||||
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