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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Sicherheitsabstand Brandbekämpfung in elekrischen Anlagen | 30 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 401934 | ||
Datum | 07.05.2007 20:00 MSG-Nr: [ 401934 ] | 12579 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino steht wo? Geschrieben von Jan Ole Unger Da bin ich bei unter Spannung stehendem Anlagenteil gelten für B-Rohre (Unterscheidung Vollstrahl-Sprühstrahl) und Wasserwerfer von ausgegangen. Vorsicht! Die VDE 0132 sagt: Gefahrenhinweise/Einsatzbeschränkungen ... Ist im Sonderfall, der zwischen Betreiber und Feuerwehr abzusprechen ist, die Verwendung von Strahlrohren DIN 14365 ? BM nicht zu vermeiden, erhöhen sich die Mindestabstände: ... (da kommt die Tabelle von W.Freynik also her) Die Anwendung von B-Rohren erfordert also die (vorherige) Absprache mit dem Betreiber! und: Sonstige Geräte, wie z. B. Wasserwerfer...dürfen im Bereich unter Spannung stehender elektrischer Anlagen nur eingesetzt werden, wenn die einzuhaltenden Mindestabstände...als vorbereitende Maßnahme...für diese Anlagen ermittelt worden sind. Also nichts mit Aktionismus pur usw... mkg hwk | ||||
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