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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenpflicht von Fehlalarmen der BMA | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8A., Dortmund / NRW | 402380 | ||
Datum | 09.05.2007 20:11 MSG-Nr: [ 402380 ] | 6961 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo zusammen, welche rechtlichen Vorraussetzungen müssen geschaffen werden, um Fehlalarme kostenpflichtig abrechnen zu können? Das FSHG sagt gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 aus: "Vom Eigentümer einer Brandmeldeanlage wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder mißbräuchlichen Auslösung war. Die kommunale Satzung der Stadt bezieht sich auf das FSHG und regelt nur die einzelnen Beträge z.B. für Personal und Fahrzeuge. Kann nun ein Brandmeldealarm abgerechnet werden? MkG Christian | ||||
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