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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verschlossene Hauseingangstür in Mietshäusern | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 403770 | ||
Datum | 20.05.2007 10:02 MSG-Nr: [ 403770 ] | 21548 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter Lössl Die Feuerwehr wird da ehrlich gesagt, nicht zimperlich sein, wir bringen durchaus diverses Türöffnungsgerät mit. Und wenns dann bissl länger dauert, bis wir mitm Löschen anfangen, woschd, passt doch. Nein, es passt überhaupt nicht! Wo die Feuerwehr rein oder rauskommt, spielt hier keine Rolle. (Allenfalls dann, wenn sich durch die Anhäufung im Rauch Zusammengebrochener hinter der verschlossenen Haustür die Öffnung derselben noch weiter verzögert....) Es geht ausschließlich darum, ob gefährdete Bewohner VOR Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude verlassen können. Das schöne am ersten Rettungsweg ist doch, dass der baulich so geschützt sein soll, dass man ihn eben auch GANZ OHNE Feuerwehr benutzen können darf. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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