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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPA als Sicherheitsgurt??10 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW403788
Datum20.05.2007 13:57      MSG-Nr: [ 403788 ]5342 x gelesen

Geschrieben von ---Christoph Pries--- Wenn man die Frage auf den Sicherheitsgurt bezieht, also auf das Fahrgastrückhaltesystem, dann ist es wohl erher eine Frage der Zulassung der PA Halterungen und der verwendeten PA.

Stimmt, Sicherheitsgurte sind bauartgenehmigungspflichtig nach §22a StVZO. Da reicht es also nicht, wenn der Herstller seine PA-Bebänderung in Verbindung mit der PA-Halterung für ausreichend wirksam erklärt. Deswegen wird es vermutlich auch keine entsprechenden Aussagen von Herstellern geben.


Gruß,
Henning



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 20.05.2007 08:49 Dirk7 J.7, Edmonton
 20.05.2007 13:06 Chri7sto7ph 7P., Kiel
 20.05.2007 13:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.05.2007 13:44 Chri7sto7ph 7P., Kiel
 20.05.2007 13:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.05.2007 14:57 Dirk7 J.7, Edmonton
 20.05.2007 21:11 Thom7as 7Z., Kruft
 20.05.2007 21:28 Thom7as 7Z., Kruft
 20.05.2007 22:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.05.2007 04:40 Dirk7 J.7, Edmonton

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