| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
| Thema | PA als Sicherheitsgurt?? | 10 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 403788 |
| Datum | 20.05.2007 13:57 MSG-Nr: [ 403788 ] | 5342 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von ---Christoph Pries--- Wenn man die Frage auf den Sicherheitsgurt bezieht, also auf das Fahrgastrückhaltesystem, dann ist es wohl erher eine Frage der Zulassung der PA Halterungen und der verwendeten PA.
Stimmt, Sicherheitsgurte sind bauartgenehmigungspflichtig nach §22a StVZO. Da reicht es also nicht, wenn der Herstller seine PA-Bebänderung in Verbindung mit der PA-Halterung für ausreichend wirksam erklärt. Deswegen wird es vermutlich auch keine entsprechenden Aussagen von Herstellern geben.
Gruß,
Henning
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|