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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Schnellangriffsverteiler | 39 Beiträge | ||
Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 404705 | ||
Datum | 24.05.2007 14:41 MSG-Nr: [ 404705 ] | 18498 x gelesen | ||
Hallo Mir wurde gesagt, das es nicht zulässig sei, einen Schnellengriffsverteiler an einem (zusätzlichen) Pumbenabgang dauerhaft angekuppelt zu lassen. Die Lagerung müsste derart sein, das der Maschienist Grundsätzlich das Ende der B-Leitung ankuppelt. Ist dies richtig und wenn ja worraus geht das hervor (Unfallgefahr bei versehentlichem öffnen des Abgangs)? Gruß Axel | ||||
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