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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaMöglichkeit der Handauslösung von Sirenen - notwendig oder nicht?48 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen404843
Datum24.05.2007 22:38      MSG-Nr: [ 404843 ]12879 x gelesen

Geschrieben von Sebastian Geißertwas ist eigentlich davon zu halten, dass immer mehr Sirenen abgebaut werden, weil sich die "stille Alarmierung" durchsetzt?

Hm, war bei uns auch mal angedacht... aber ein Blick in das Gesetz...

HBKG
§ 3 Aufgaben der Gemeinden

(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe

(...)
5. Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen.

Damit ist das in Hessen relativ klar.

GrußLP



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