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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Dienstrang FF | 55 Beiträge | ||
| Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 405834 | ||
| Datum | 29.05.2007 16:55 MSG-Nr: [ 405834 ] | 18862 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko Kirch Wie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF Naja in NRW gehts laut Gesetz gar nicht. Angestellte von Berufsfeuerwehren oder Werkfeuerwehren dürfen laut LVO NRW eigentlich gar nicht Leiter oder stellvertretener Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr sein. genau so wenig, wie sie auf die Sollstärke der FF in der sie tätig sind angerechnet werden dürfen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter von Hauptamtlichen Feuerwehren. | ||||
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