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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407346
Datum05.06.2007 17:33      MSG-Nr: [ 407346 ]28921 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo,

    Du solltest Dich einfach nochmal beim zuständigen TÜV o.ä. über die Hintergründe der Regelungen bzw. §§ der StVZO informieren.

    Das was wir hier diskutieren ist nach Auffassung desselben in § 52 (4) abschließend geregelt, völlig egal um Rundumkennleuchten (das waren die einzigen die es früher gab), oder Kennleuchten mit nur einer Hauptabstrahlrichtung.

    Steht auch hier nochmal zusammengefasst.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte

    Glaubs, oder glaubs nicht, ich kenn die Problematik lang genug und ich hab auf der letzten NA-Sitzung Löschfahrzeuge allein dazu ca. 1 h frustrale Diskussionen mit den Kollegen und einem der Abnehmer vom TÜV geführt.
    Wenns schief geht, hast Du ggf. ein ganz persönliches Haftungsproblem, wenns wirklich in Deiner Verantwortung liegen sollte....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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