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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? | 163 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 407669 | ||
Datum | 06.06.2007 23:31 MSG-Nr: [ 407669 ] | 212235 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Gerhard Bayer--- ... wo soll denn das derart allgemeingültig stehen ? Das steht so in dem Schreiben des StMI das der Herr Misterialrat Dipl.-Ing. Dolle unterschrieben hat. hierin steht: In folgenden Fällen darf die Wiederherstelltung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden: - Der Pressluftatmer wurde im Brandeinsatz oder bei "heißen Übungen" zum Innenangriff eingesetzt. - Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen. - Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspruchung (z.B. Sturz) ausgesetzt. - Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatzkurzprüfung Auffälligkeiten. (z.B. Undichtigkeit) - Der Pressluftatmer wurder stark verschmutzt. Darunter steht dann noch. Dieses Schreiben ist mit dem Bayerischem Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt: -Bartels und Rieger -Dräger Safety -Interspiro -MSA Auer. | ||||
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