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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407802
Datum07.06.2007 16:00      MSG-Nr: [ 407802 ]211256 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Die Kenntnisse sind ja hier bei den Chefs durchaus vorhanden, wenn auch nicht komplett. Man ist halt nicht gewillt sich dran zu halten ("brauchen wir nicht").....

    Nur hättest du (und dein Bürgermeister) das dann schriftlich. Die Kopie natürlich auch nur unter Zeugen (oder andereitig nachweisbar) an den Bgm.

    Gleichzeitig noch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorgesetzten, daß man unter den derzeitigen Gegebenheiten keinen Atemschutz nutzen wird. Unter Umständen unterschreiben auch noch weitere FA eine ähnliche Erklärung. Das alles dann wiederum als Kopie an den Bgm.

    Nett wäre auch die kommunale Sicherheitsfachkraft darüber in Kenntnis zu setzen. Mal sehen was diese Person davon hält.

    Für mich gibt´s drei Möglichkeiten:

    zu 1. Wird wohl kaum passieren

    zu 2. Daß du dann ruhig schlafen kannst glaube ich kaum.

    zu 3. Kannst du sicherlich machen. Dennoch solltest du dir dennoch vorher mal einen Wisch holen in denen der Cheffe dieProbleme aufgezeigt bekommt und die Verantwortung übernimmt. Wer weiß wozu man den Zettel nochmal brauchen kann.


    Wie ist das eigentlich bei euch mit der Besetzung der Führungsfunktionen geregelt? Wahlen? Wenn ja bietet sich es in einem solchen Moment an eine PErsonaldebatte zu führen und gewisse Unfähigkeiten in diesem Rahmen anzuprangern.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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