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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 408122 | ||
Datum | 09.06.2007 17:54 MSG-Nr: [ 408122 ] | 28931 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das was wir hier diskutieren ist nach Auffassung desselben in § 52 (4) abschließend geregelt, völlig egal um Rundumkennleuchten (das waren die einzigen die es früher gab), oder Kennleuchten mit nur einer Hauptabstrahlrichtung. ... nein tun wir eben nicht: wir diskutieren über zusätzliche Warnleuchten nach §53a (3) StVZO - und die mögen zwar so aussehen wie gelbe RKL o.ä. (nach § 52 (4) StVZO) sind es aber eben zulassungrechtlich nicht ... diese haben z.B. auch gegenüber den gelben RKL eine etwas geringere Blitzenergie Gruss Gerhard | ||||
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