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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .? | 76 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 408123 | ||
Datum | 09.06.2007 18:00 MSG-Nr: [ 408123 ] | 22842 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Ho a href="http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf" target="_blank">http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf< Da offensichtlich nur ein Bruchteil die Diskussion bis hierhin mitverfolgt hat, hier die aktuelle Vorschriften- bzw. damit Rechtslage: Nach der aktuellen vfdb-RL 08/04 bzw. gleichlautender GUV-I 8674 ist es verboten, - HMK/MHK - Atemanschlüsse = Masken - PA etc. nach dem Absetzen/Ablegen erneut zu verwenden, ohne sie vorher - gereinigt - desinfiziert - mit einer Sicht-/Dicht- und Funktionsprüfung (geht nur in Atemschutzwerkstätten!) geprüft zu haben. Damit ist folgendes auch beim gleichen Geräteträger unmöglich: - Längere Einsätze mit Absetzen der Masken (z.B. Nachlöscharbeiten, Waldbrand (so man dafür überhaupt normale Masken/Filter nutzen will) - Flaschenwechsel am PA# (bei wörtlicher Auslegung dürfte noch nicht mal der Helm einer HMK/MHK weiter benutzt werden...) Dies steht in erheblichen Widerspruch zu den (allerdings älteren!) Vorgaben in der BGR 190 bzw. den Landesregelungen aus Bayern und Niedersachsen. (Vgl. vorherige Diskussion) Ich habe das Ref. 8 und die FUK (NW) angemailt und um Begründung bzw. Klarstellung gebeten. Ich hoffe immer noch auf einen FEhler in den Vorbemerkungen der Neuauflage der vfdb RL 08/04. (Gabs dazu überhaupt ein Einspruchsverfahren?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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