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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Feuerwehr-Unfallkasse
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .?76 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408123
Datum09.06.2007 18:00      MSG-Nr: [ 408123 ]22842 x gelesen

Geschrieben von Alexander Hoa href="http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf" target="_blank">http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf

Februar07 Ausgabe der vfdb0804
siehe Seite 8.
<

Da offensichtlich nur ein Bruchteil die Diskussion bis hierhin mitverfolgt hat, hier die aktuelle Vorschriften- bzw. damit Rechtslage:

Nach der aktuellen vfdb-RL 08/04 bzw. gleichlautender GUV-I 8674 ist es verboten,
- HMK/MHK
- Atemanschlüsse = Masken
- PA etc.
nach dem Absetzen/Ablegen erneut zu verwenden, ohne sie vorher
- gereinigt
- desinfiziert
- mit einer Sicht-/Dicht- und Funktionsprüfung (geht nur in Atemschutzwerkstätten!) geprüft
zu haben.

Damit ist folgendes auch beim gleichen Geräteträger unmöglich:
- Längere Einsätze mit Absetzen der Masken (z.B. Nachlöscharbeiten, Waldbrand (so man dafür überhaupt normale Masken/Filter nutzen will)
- Flaschenwechsel am PA#
(bei wörtlicher Auslegung dürfte noch nicht mal der Helm einer HMK/MHK weiter benutzt werden...)

Dies steht in erheblichen Widerspruch zu den (allerdings älteren!) Vorgaben in der BGR 190 bzw. den Landesregelungen aus Bayern und Niedersachsen. (Vgl. vorherige Diskussion)

Ich habe das Ref. 8 und die FUK (NW) angemailt und um Begründung bzw. Klarstellung gebeten. Ich hoffe immer noch auf einen FEhler in den Vorbemerkungen der Neuauflage der vfdb RL 08/04. (Gabs dazu überhaupt ein Einspruchsverfahren?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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