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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408131
Datum09.06.2007 18:48      MSG-Nr: [ 408131 ]28790 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Gerhard Bayer... nein tun wir eben nicht: wir diskutieren über zusätzliche Warnleuchten nach §53a (3) StVZO - und die mögen zwar so aussehen wie gelbe RKL o.ä. (nach § 52 (4) StVZO) sind es aber eben zulassungrechtlich nicht

    Ja, wenn das so einfach wäre...

    (Ich kenn auch die Unterscheidung in "notwendige" bzw. "zusätzliche" Warnleuchten und deren Problematik bei einigen TÜV-Abnehmern. Die Beurteilung des TÜVs und diverser Länder geht aber m.E. trotzdem über den § 52 (4), weil da die Nutzer genannt sind.

    Würde das einheitlich über den § 53a (3) gesehen, dürfte das ja für die Feuerwehren kein Problem sein, oder? Ist es aber trotzdem...

    Aber das Land Hessen startet doch jetzt bestimmt eine Initiative, um diesen Unsinn insgesamt aufzuklären, oder?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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