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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408156
Datum09.06.2007 20:14      MSG-Nr: [ 408156 ]28861 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo!

    Geschrieben von ---Alexander Sucker--- Damit ist die Gesetzeslage doch aber eindeutig, wird nur von einigen TÜV-Angestellten nicht angewendet.
    Dagegen hilft aber keine Pedition oder Ähnliches sondern eine Rechtsabteilung.


    Du wirst dir aber viele Freunde machen, wenn du dafür sorgst dass viele Feuerwehren viele Lampen abschrauben müssen....

    Leuchten nach §53a sind erlaubt.

    Feuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten.

    Gruß,
    Henning



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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt