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Löschgruppenfahrzeug
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen408160
Datum09.06.2007 20:27      MSG-Nr: [ 408160 ]28850 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo,

    Geschrieben von Henning KochFeuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten.

    ... weder der nach §53a zugelassene Triblitz 2 (bei uns an zwei Großfahrzeugen angebracht) noch die effecta RWS (bei uns an einem Großfahrzeug und einem Kleinfzg. dran) sind "Warnfunzeln" sondern m.E. recht effektive Warnanlagen

    Geschrieben von Henning KochFeuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten.

    ... glaube ich kaum. Schon mal die Abmessungen von Warnanlagen am Heck von auf der BAB eingesetzten Strassendienstfahrzeugen gesehen - der Platz dürfte sich an kaum einem LF finden. Also bitte nicht etwas fordern, was dann in Realität nicht umsetzbar ist ...
    Übrigens sichert in Hessen die Autobahnpolizei mit blauer RKL und zwei im Balken befindlichen gelben Blinkern (= Fahrtrichtungsanzeigern)

    Gruss
    Gerhard

    Gruss
    Gerhard



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