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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 408193 | ||
Datum | 09.06.2007 23:31 MSG-Nr: [ 408193 ] | 28926 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- kannst Du gleich wieder vergessen, klappt nicht (abgesehen von der Rechtslage), wegen Das klingt jetzt aber irgendwie so wie das Standard-Argument gegen den SiTr (haben wir keine Leute für!). Wenn ich Sicherheit will, muss ich dafür auch was tun. Nur um mal einen Hersteller zu nennen: Die Firma Nissen hat einige Ausführungsbeispiele und Datenblätter im Netz. IMO ist da deutlich mehr möglich, als du oben schreibst. Ansonsten bleibt nach der BaWü-Regelung auch noch die Variante mit einer Reihe von Warnleuchten nach 53a StVZO, wenn halt nichts anderes passt. Nachdem ich mich jetzt vom Einsatzstress etwas erholt habe, fällt mir übrigens auf, dass die Lösung aus S-H eigentlich noch besser ist: technische Möglichkeiten wie in BaWü, aber Benutzung uach bei langsamer Fahrt. Nachzulesen hier auf den Seiten 85ff. Gruß, Henning | ||||
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