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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 408246 | ||
Datum | 10.06.2007 15:25 MSG-Nr: [ 408246 ] | 28809 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Das sind die Punkte, die vom Verordnungsgeber gelöst werden müssen, wie zu Recht hier gefordert wird! was er aber mal wieder nicht getan hat... Geschrieben von Henning Koch Wichtig ist IMO vor allem, dass hier einheitliche Forderungen gestellt werden. Die gibts, sogar weitgehend einheitlich (auch in den Bundesländern mit Ausnahmen). Einziger Unterschied, die einen lassen das Fahren zu, die anderen nicht (muss aber zugelassen werden für die Absicherung beim Bremsen auf Schnellstraßen und v.a. für die Arbeitsmaschinen und z.B. SW). Geschrieben von Henning Koch Waagerechtes Lauflicht z.B. ist im deutschen Straßenverkehr bisher schlichtweg unbekannt. NIcht? Schon mal eine in Reihe geschaltete Warnbakenbeleuchtung gesehen? Das ist nichts anderes! Auf Fw-Fzgen haben wir schlicht nicht die Flächen, das mit Warnfahrzeug-/-anhängermethoden zu lösen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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