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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 408408 | ||
Datum | 11.06.2007 13:00 MSG-Nr: [ 408408 ] | 28828 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Ulrich Cimolino DIN 30710: Vor allem fallen wir aber auch nicht unter die dort genannten Absätze 6 und 7 von §35 StVO. Die Auslegung solcher Vorschriften ist in der Tat nicht sehr konsequent. Geschrieben von Ulrich Cimolino Zur Umrißbeklebung: für Jedermann, dessen Fahrzeug mindestens 6 Meter lang ist... Nebenbei gibt es da auch genug Halter, bei deren Fahrzeugen das notwendige Prüfzeichen auf der Reflexolie nicht vorhanden ist... Geschrieben von Ulrich Cimolino Übrigens hätten wir auch dieses regelmäßige Diskussionsproblem nicht, wenn Feuerwehrs das einfach in die Grundnormen z.B. DIN 14502 mit aufnehmen würde. Die allgemeinen Anforderungen? AFAIK ist die doch immer noch im Entwurfsstadium. So lange (bzw. dort wo) deren Anwendung nicht vorgeschrieben ist, habe ich aber so meine Zweifel ob die Nennung in so einer Norm eine straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit bewirkt. *grübel* Obwohl, geht das bei der NEF-Leuchtreklame auch über diesen Weg? Gruß, Henning | ||||
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