Geschrieben von Michael WulfEs steht euch natürlich frei, den Lerninhalt nach DV 2 zu erweitern. Wenn ihr mehr - oder Sonderlösungen - ausbilden wollt, verlängert sich der Lehrgang halt entsprechend. Dann wäre eurer Lehrgang z.B. 100 Stunden lang.
Der Lehrgang ist ja schon um einiges länger, mW 160 oder 180 Stunden. Ansonsten hättest du Recht.
Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.
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