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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hubrettungsbühne als 2. Rettungsweg | 1 Beitrag | ||
Autor | Ulri8ch 8B., Kempen / NRW | 410999 | ||
Datum | 24.06.2007 11:26 MSG-Nr: [ 410999 ] | 5182 x gelesen | ||
Ich habe gehört, das vom Innenminister NRW einen Runderlass gibt, in dem steht, dass eine Rettungsbühne nicht als 2. Rettungsweg zugelassen ist. Kann mir hier jemand weiterhelfen ob dieses zutrifft und wo ich diesen dann finde, oder wo steht, dass eine Hubrettungsbühne hier zugelassen ist? | ||||
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