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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Altersregelung Hessen | 8 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 411308 | ||
| Datum | 26.06.2007 09:38 MSG-Nr: [ 411308 ] | 4827 x gelesen | ||
Hallo, um ganz sicher zu gehen frag doch einfach mal bei der FUK nach was die unter dieser Untersuchung nach welchen Grundsätzen verstehen. Daraus ergibt sich ob das beim Hausarzt reicht oder ob du zum Arbeitsmediziner mußt. Bei uns in Thüringen hat man die Altergrenze mittlerweile auf 65 heraufgesetzt,allerdings nach dem 60. Lebensjahr nur mit Antrag des Kameraden bei Gemeinde/Bürgermeister + jährliche Untersuchung! Erfahrungen dazu kann ich noch nicht einbringen,wir haben erst in 6 Jahren den Fall , das entsprechende Kameraden 60 werden. Gruß Lars | ||||
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