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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Altersregelung Hessen | 8 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 411386 | |||
| Datum | 26.06.2007 14:27 MSG-Nr: [ 411386 ] | 4758 x gelesen | |||
um ganz sicher zu gehen frag doch einfach mal bei der FUK nach was die unter dieser Untersuchung nach welchen Grundsätzen verstehen. Die UK wird dazu wohl keine Meinung haben, da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt. Hätten die UKs eine Meinung dazu hätten wir schon längst eine GXX "Feuerwehrtauglichkeit". MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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