| Rubrik | pers. Ausrüstung |
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| Thema | Neubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten | 68 Beiträge |
| Autor | Jens8 H.8, Bernsdorf / Sachsen | 412189 |
| Datum | 30.06.2007 09:34 MSG-Nr: [ 412189 ] | 18372 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo
Wer gibt euch das Recht auf den Feuerwehrhaltegurt zu verzichten.er gehört nach den geltenden UVV zur persönlichen Schutzausrüstung.Wenn einen eurer Kameraden im Einsatz etwas passiert
und die Unfallkassen weisen euch nach , das ihr den Gurt nicht angelegt hattet ,können sich euer Wehrleiter und der betreffende Einsatzleiter ,schon mal ein Zimmer in der nächsten JVA aussuchen
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