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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNeubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten68 Beiträge
AutorJens8 H.8, Bernsdorf / Sachsen412189
Datum30.06.2007 09:34      MSG-Nr: [ 412189 ]18372 x gelesen

Hallo
Wer gibt euch das Recht auf den Feuerwehrhaltegurt zu verzichten.er gehört nach den geltenden UVV zur persönlichen Schutzausrüstung.Wenn einen eurer Kameraden im Einsatz etwas passiert
und die Unfallkassen weisen euch nach , das ihr den Gurt nicht angelegt hattet ,können sich euer Wehrleiter und der betreffende Einsatzleiter ,schon mal ein Zimmer in der nächsten JVA aussuchen



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