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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414021
Datum09.07.2007 14:50      MSG-Nr: [ 414021 ]13429 x gelesen

Hallo,

Ich habe in der FW-Bravo gelesen das ein Feuerwehrmann bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen nicht durchführen kann, weil er kein ausgebildeter Verkehrspolizist ist.
Meine Frage:

Zu unserer Dorfkerwe möchter Kinderschutzbund einen Benefizlauf über 10 km durch unser Dorf unde Wald veranstalten, die Ortswehr soll wahrscheinlich Streckenposten stellen! In wie weit ist das möglich?Darf sich der Kamerad in voller Montur mit weste und Kelle an die Straße stellen und Fahrzeuge und vor allem Radler vorbeiwinken?

Überhaupt ist es mir schleierhaft was einem Feuerwehrmann übrigbleibt wenn er keine Verkehrslenkenden Maßnahemn durchführen kann. Darf er denn darauf hinweisen welche Straße der PKW-Fahrer nehmen könnte , oder angenommen in einer kleinen dörflichen Straße besteht kein durchkommen weil sich der Unterflurhydrant mitte auf der Straße befindet und das Fzg. bzw. die Pumpe dahinter steht. Etwas entfernt steht ein Feuerwehrmann der die Straße mit einem Triopan und Blitzern abgesperrt hat. Nun fährt ein PKW an die Absperrung heran. Darf der Feuerwehrmann den nächsten Grundstückseigentümer fragen ob er den PKW-Fahrer wenden darf.

Habe darüber nur die 13/1 gelesen und nichts gefunden.


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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